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  • · Fachbeitrag · Das neue Anwendungsschreiben zu § 7b EStG

    Alles Wichtige zur neuen Sonderabschreibung für Mietwohngebäude

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4.8.19 (BGBl I 19, 1122) wurde mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt. Knapp ein Jahr nach der Gesetzesverkündung hat das BMF (7.7.20, IV C 3 - S 2197/19/10009 :008, Abruf-Nr. 216898 ) nun ein 30 Seiten starkes Anwendungsschreiben veröffentlicht und auf seiner Homepage ein Berechnungsschema zur Ermittlung des relevanten wirtschaftlichen Vorteils (Beihilfewert) sowie eine Checkliste zur Verfügung gestellt. Wichtige Punkte werden vorgestellt. |

    1. Fördergebiet und -zeitraum

    Die Regelung gilt für jede neue Mietwohnung im Inland sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für im europäischen Ausland sowie in Drittländern belegene Wohnungen (vgl. hierzu BMF a. a. O., Rz. 6 und 7).

     

    Gefördert werden nur Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.18 und vor dem 1.1.22 gestellten Bauantrags oder ‒ falls eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist ‒ einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige. Für Mietwohnungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht in Anspruch genommen werden.