· Fachbeitrag · Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Tipps und Tricks, damit Geschenke nicht zur Steuerfalle werden!
von StB Dipl. Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Kleine Geschenke sind bekanntlich ein beliebtes Mittel, um Kunden zu binden und die Beziehung zu Geschäftsfreunden persönlicher zu gestalten. Damit Geschenke aber wirklich allen Freude machen, sollten verschiedene steuerliche Vorgaben beachtet werden. Welche das sind und wie man typische Fehler vermeiden kann, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Steuerliche Abzugsbegrenzungen beim Schenkenden
Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG sind unentgeltliche Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht sind und nicht in einem unmittelbaren zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen (BFH 20.8.86, I R 29/85).
Grundvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die betriebliche Veranlassung der Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG, § 12 Nr. 1 S. 2 EStG). Bei Geschenken an Geschäftsfreunde und Kunden sieht die Finanzverwaltung die betriebliche Veranlassung grundsätzlich als erfüllt an, da Geschenke in der Regel zur Anknüpfung oder Verbesserung der Geschäftsbeziehung getätigt werden.
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