· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
BFH präzisiert die Prüfung der Überversorgung bei Pensionszusagen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Pensionszusagen führen steuerrechtlich immer wieder zu Diskussionen zwischen Berater und Mandant auf der einen und dem FA auf der anderen Seite, sodass am Ende die Finanzgerichte über deren Anerkennung entscheiden müssen. So auch in einem aktuellen Fall, in dem sich der BFH (erneut) mit der Prüfung der Überversorgung auseinandersetzen musste und diese weiter präzisiert hat ( BFH 20.12.16, I R 4/15, Abruf-Nr. 193355 ). |
1. Anerkennung der Pensionszusage
Bei Pensionszusagen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) muss die steuerrechtliche Prüfung zweistufig erfolgen:
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Prüfung nach §§ | Rechtsfolge bei Nichterfüllung der Voraussetzungen | |
1. Stufe | Bilanzinterne Korrektur der Pensionsrückstellung | |
2. Stufe | § 8 Abs. 3 S. 2 KStG | Bilanzexterne Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) |
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