· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
GmbH-Steuerbelastungsvergleich: Gewinne ausschütten oder besser „absaugen“?
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Bei den meisten GmbHs ist der (alleinige) Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer. In Gesprächen mit den Mandanten stellt sich daher oft die Frage, was hinsichtlich der Gesamtsteuerbelastung lukrativer ist: Gewinne der GmbH ausschütten, sie durch Geschäftsführer-Vergütungen „absaugen“ oder die Liquidität dem Gesellschafter über Verrechnungskonten (Darlehen) zur Verfügung stellen? MBP analysiert, wann und mit welchen Mitteln sich die Gesamtsteuerbelastung am effektivsten reduzieren lässt. |
1. Grundsätze bei der GmbH-Besteuerung
Wegen des Trennungsprinzips wird der Gewinn einer GmbH ausschließlich von ihr versteuert. Den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) trifft bei Realisierung des Gewinns auf Ebene der GmbH keine Steuerbelastung. Allerdings kann er auch nicht ohne Weiteres von dem Gewinn profitieren und ihn für private Zwecke (z. B. Lebensunterhalt) verwenden. Möchte er über die Mittel der GmbH privat verfügen, muss er sich entscheiden. Folgende Möglichkeiten stehen grundsätzlich zur Verfügung:
- 1. eine Gewinnausschüttung,
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