· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Zur angemessenen Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Mehrfachbeschäftigung
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben und StB Dipl.-Finw. (FH) Dennis Liboschik, beide Dortmund
| Übt ein Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich eine Geschäftsführer-Tätigkeit für ein anderes (oder mehrere andere) Unternehmen aus, gerät er bei einer Betriebsprüfung häufig in den Fokus der Finanzverwaltung. Denn dann geht es um die Frage, ob die Vergütungen steuerlich angemessen sind. Der Beitrag zeigt, welche Kriterien hier zu berücksichtigen sind und wie eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermieden werden kann. |
1. Ausgangslage
G (nicht kirchensteuerpflichtig) ist seit mehreren Jahren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH und bezieht ein monatliches Bruttogehalt von 15 TEUR inklusive privater Pkw-Nutzung. Seit Gründung der B-GmbH (in 2013) ist G für diese als Gesellschafter-Geschäftsführer organschaftlich tätig. Ab 10/2018 soll er bei der B-GmbH angestellt werden und ein monatliches Bruttogehalt von 10 TEUR inklusive privater Pkw-Nutzung erhalten. Weitere (Fremd-)Geschäftsführer werden bei beiden Gesellschaften nicht beschäftigt. Die beiden Kapitalgesellschaften weisen folgende Parameter auf:
| ||||
JÜ vor Steuern in 2018 (geplant) | Mitarbeiterzahl | Umsatz in 2018 (geplant) | Branchengruppe | |
A-GmbH | 460 TEUR | 30 | 3.500 TEUR | sonstige Dienstleistung |
B-GmbH | 380 TEUR | 5 | 4.000 TEUR | sonstige Dienstleistung |
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