· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen: Das sollten Arbeitgeber wissen und beachten
von Dipl.-Finw. (FH) Bärbel Küch, Burscheid
| Viele Unternehmen setzen Kundenbindungsprogramme in Form von Bonuspunkten ein. Erhalten Arbeitnehmer derartige Bonuspunkte und resultieren diese aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen bzw. Einkäufen im betrieblichen Bereich, schauen die Lohnsteuerprüfer regelmäßig ganz genau hin. Eine Verwendung für private Zwecke ist nämlich grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Welche Konsequenzen daraus für den Arbeitgeber resultieren und welche Befreiungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten existieren, klärt der Beitrag. |
1. Vorbemerkungen
Bonuspunktesysteme werden von zahlreichen Unternehmen eingesetzt. So vergeben z.B. Fluggesellschaften, die Bahn, Hotels oder Autovermieter bei der Inanspruchnahme ihrer Leistungen Bonuspunkte, die auf einem persönlichen Punktekonto des Kunden angesammelt werden. Wird ein festgelegter Mindestpunktestand erreicht, können die Punkte beim jeweiligen Unternehmen in Prämien der verschiedensten Art eingelöst werden.
Ein weit verbreitetes Bonussystem ist auch das Payback-Prämienprogramm. Es handelt sich hierbei um den Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Kundenkarte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punktekonto des Kunden gutschreiben. Die Punkte können gegen Sachprämien, Einkaufsgutscheine oder Bargutschriften eingelöst werden.
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