· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Alles Wichtige zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung
von Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Waltrop/Münster
| Die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG stellt eine Vereinfachungsregel dar und führt dazu, dass Unternehmer, die nur in geringem Maße Umsätze tätigen, wie Nichtunternehmer behandelt werden. Der Kleinunternehmer muss die Umsatzsteuer damit weder anmelden noch abführen. Gleichzeitig steht ihm allerdings auch kein Vorsteuerabzug zu. Der Beitrag liefert die wichtigsten Informationen zur Kleinunternehmerschaft und zeigt aktuelle Entwicklungen. |
1. Wann ist die Kleinunternehmer-Regelung anzuwenden?
Um die Kleinunternehmer-Regelung anwenden zu können, darf der Unternehmer gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Damit können insbesondere Unternehmer mit geringen Umsätzen profitieren. Allerdings ist die Bezeichnung „Kleinunternehmer“ irreführend ‒ auch Unternehmer mit hohen Umsätzen, die jedoch bestimmte steuerfreie Umsätze ausführen, können sich unter den Vorgaben des § 19 UStG wie ein Nichtunternehmer behandeln lassen.
Beachten Sie | Die Vereinfachungsregelung ist als Wahlrecht ausgestaltet. Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen, kann er von der Vereinfachung Gebrauch machen ‒ er muss es aber nicht.
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