· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF zur Besteuerung von Online-Seminaren
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten gibt es ein neues Schreiben des BMF (29.4.24, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, Abruf-Nr. 241705 ), das in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Die dort enthaltene Übergangsregelung soll nur bis zum 30.6.24 gelten. |
1. Bisherige Handhabung
Das BMF (9.6.21, III C 3 - S 7117-b/20/10002 :002) hat 2021 das Merkmal der Erforderlichkeit der physischen Anwesenheit des Leistungsempfängers bei Veranstaltungsleistungen im B2B-Bereich eingefügt. Das bedeutet:
- Bei Präsenz-Veranstaltungen gilt § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, also der Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird.
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