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  • 23.05.2017 · Fachbeitrag · § 3b EStG

    BFH entscheidet: Dienstzulagen an Polizeibeamte nicht steuerfrei

    | Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei (BFH 15.2.17, VI R 30/16, Abruf-Nr. 193667 ). Begründung: Diese Zulagen werden nicht ausschließlich für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gewährt. Sie sind vielmehr ein finanzieller Ausgleich für wechselnde Dienste und die damit verbundenen Belastungen durch den Biorhythmuswechsel. Da der Zuschlag ausschließlich auf die Vergütung der Wechseldiensterschwernisse abzielt, erfolgt auch keine teilweise Steuerfreistellung. |