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  • 04.03.2016 · Fachbeitrag · Abschreibungen bei Vermietung und Verpachtung

    Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag ist grundsätzlich zu folgen

    | Soll ein bebautes Grundstück vermietet werden, bemisst sich die Höhe der Abschreibungen nach dem auf das Gebäude entfallenden Anteil am Gesamtkaufpreis. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei grundsätzlich nach der Aufteilung der Vertragsparteien im Kaufvertrag. Etwas anderes gilt nach Auffassung des BFH (16.9.15, IX R 12/14, Abruf-Nr. 182815 ) dann, wenn die Aufteilung nur zum Schein getroffen wurde oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt, um die steuermindernde Abschreibung für das Gebäude in die Höhe zu treiben. |