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Brexit: Vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen
| Seit 1.2.20 ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für Bürger und Unternehmen ändert sich aber erstmal nichts, da zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich bleibt in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. |
Das BMF hat auf einer Themenseite (unter www.iww.de/s3297) finanzpolitische Informationen zu den Themen Finanzmarkt, Zoll, Haushalt und Steuern aufgeführt.
Quelle: ID 46349857