02.07.2014 · Fachbeitrag · Altersteilzeit
Arbeitgeberanspruch auf Zuschuss verbessert
| Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zum Aufstockungsbetrag für in Altersteilzeit freigestellte Arbeitnehmer. Dieser Zuschuss ist auch dann zu zahlen, wenn der Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen neu besetzt wird, der weniger arbeitet als der ausgeschiedene Arbeitnehmer (BSG 14.5.14, B 11 AL 9/13 R, Abruf-Nr. 141639 ). |
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