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  • 02.08.2023 · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Erhöht der Altersentlastungsbetrag den Verlustvortrag?

    | Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG ist im Rahmen des Verlustausgleichs mit anderen Einkünften zu verrechnen und kann auch einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhen. Dieser Umstand ist bei der Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 S. 4 EStG zu berücksichtigen. Der negative Gesamtbetrag der Einkünfte als für den Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag maßgebliche Bezugsgröße darf nach der Entscheidung des FG Thüringen (26.4.22, 4 K 510/20, Abruf-Nr. 234093 ) also nicht um den Altersentlastungsbetrag gekürzt werden. |