04.11.2013 · Fachbeitrag · Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Ermittlung der 15 %-Grenze bei Beseitigung versteckter Mängel
| Eine Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden ist bei der Gegenüberstellung der Anschaffungskosten und der Erhaltungsaufwendungen zur Berechnung der 15 %-Grenze (anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) von den Anschaffungskosten abzuziehen. Bei Ermittlung der Erhaltungsaufwendungen sind auch die Maßnahmen zur Beseitigung versteckter Mängel einzubeziehen (FG Düsseldorf 22.11.12, 16 K 3136/12 E, Rev. BFH IX R 5/13, Abruf-Nr. 133239 ). |
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