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  • · Nachricht · Arbeitgeberinformation

    Auch in 2014 findet kein Sozialausgleich statt

    | Es bleibt dabei: Wie in den Vorjahren findet auch in 2014 kein Sozialausgleich statt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2014 wurde nämlich erneut auf 0 EUR festgelegt. |

     

    Zum Hintergrund: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.

     

    Hinweis | Damit müssen Arbeitgeber frühestens ab 2015 mit einem Sozialausgleich rechnen.

     

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - für das Jahr 2014 vom 23.10.2013; am 31.10.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht

    Quelle: ID 42401922