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  • 31.03.2021 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Firmenfitnessprogramm: Die Teilnahme kann steuerfrei sein

    | Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge (ab 2022: 50 EUR) gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können (BFH 7.7.20, VI R 14/18, Abruf-Nr. 219499 ; BFH, PM Nr. 59/20 vom 17.12.20). |