03.09.2015 · Fachbeitrag · Arbeitnehmer
Kosten für die Abschiedsfeier als Werbungskosten
| Veranstaltet ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels eine Abschiedsfeier, können die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein. Ein aktuelles Urteil des FG Münster (29.5.15, 4 K 3236/12 E, Abruf-Nr. 144919 ) zeigt, worauf geachtet werden sollte. |
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