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  • 03.04.2019 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Aufwand für glutenfreie Diätverpflegung nicht absetzbar

    | Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Dies soll nach Ansicht des FG Köln (13.9.18, 15 K 1347/16, Abruf-Nr. 206964 ) selbst dann gelten, wenn diese Nahrungsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung eingenommen werden. |