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  • · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Steuerabzug von Adoptionskosten: Jetzt ist das BVerfG am Zug

    | Das BVerfG muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Der BFH (10.3.15, VI R 60/11 ; BVerfG unter 2 BvR 1208/15 ) hatte dies verneint. |

     

    Nach Auffassung des BFH sind die Aufwendungen, die einem Ehepaar aufgrund der Adoption eines Kindes im Falle organisch bedingter Sterilität eines Partners entstehen, keine Krankheitskosten. Aber auch aus anderen Gründen erwachsen die Aufwendungen nicht zwangsläufig.

    Quelle: ID 43710608