· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Berücksichtigung der Sanierungskosten bei selbst genutztem Haus
| Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sein. Nicht absetzbar sind indes die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Baumängeln ( BFH 29.3.12, VI R 21/11, Abruf-Nr. 121804 ; VI R 47/10, Abruf-Nr. 121805 ; VI R 70/10, Abruf-Nr. 121806 ). |
Nach den BFH-Entscheidungen können Aufwendungen z.B. zur Beseitigung folgender Beeinträchtigungen abzugsfähig sein:
- Konkrete Gesundheitsgefährdungen (z.B. durch ein asbestgedecktes Dach),
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