06.06.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Wann sind die Kosten für Heimunterbringung abzugsfähig?
| Die Aufwendungen einer Heimunterbringung sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird. Allein durch eine Einordnung in Pflegestufe I verlieren die Aufwendungen nicht ihren Charakter als übliche Aufwendungen der Lebensführung (FG Niedersachsen 15.12.15, 12 K 206/14, Rev. BFH VI R 3/16, Abruf-Nr. 146742 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig