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  • 06.06.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Wann sind die Kosten für Heimunterbringung abzugsfähig?

    | Die Aufwendungen einer Heimunterbringung sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird. Allein durch eine Einordnung in Pflegestufe I verlieren die Aufwendungen nicht ihren Charakter als übliche Aufwendungen der Lebensführung (FG Niedersachsen 15.12.15, 12 K 206/14, Rev. BFH VI R 3/16, Abruf-Nr. 146742 ). |