· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten: Jetzt ist der BFH am Zug
| Der BFH hat die Revision gegen ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz (6.9.12, 4 K 1970/10 ) zugelassen, in dem die Richter den Ansatz einer zumutbaren Eigenbelastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung bestätigt haben. Geeignete Fälle können mit Verweis auf das Revisionsverfahren (VI R 32/13) offengehalten werden. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 128 | ID 42219314