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  • 04.11.2024 · Nachricht · Beihefter

    Sonderrundschreiben für Ihre Mandanten zum Jahresende 2024

    | Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt insbesondere, wo bis zum 31.12.24 noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 50196587 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten. |