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  • 05.08.2020 · Nachricht · Bemessungsgrundlage für das Elterngeld

    Provisionen können das Elterngeld erhöhen

    | Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist (BSG 25.6.20, B 10 EG 3/19 R, Abruf-Nr.  216517 ; BSG, PM Nr. 13 vom 25.6.20). |