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  • · Fachbeitrag · Betreuungsleistungen

    Für diese Kinder bleibt ein Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei

    | Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Kosten für eine Kinderbetreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen bis zu 600 EUR p. a. steuerfrei erstatten. Die OFD Karlsruhe (LSt-Aktuell 28.7.17, Ausgabe 2/17, Abruf-Nr. 196953 ) hat jetzt dargelegt, für welche Kinder diese Steuerbefreiung in Betracht kommt. |

     

    Die Steuerbefreiung gilt für

    • Kinder, die im ersten Grad mit dem Arbeitnehmer verwandt sind,