· Nachricht · Betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberzuschuss für Altverträge ab 2022 beachten
| Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl I 17, 3214) aus 2017 wurden zur betrieblichen Altersversorgung Neuregelungen verabschiedet, die den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessanter machen sollten. Eine (schon fast in Vergessenheit geratene) Übergangsregelung läuft Ende 2021 aus, sodass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altverträge ab 2022 ändern. |
Arbeitgeber müssen 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies ist in § 1a Abs. 1a BetrAVG geregelt.
Beachten Sie | Die Zuschusspflicht betraf bisher nur Neuverträge ab dem 1.1.19. Mit Wirkung ab 2022 ist sie auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, zu beachten.