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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersvorsorge

    Das bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl I 17, 3214), das im Wesentlichen am 1.1.18 in Kraft tritt, sollen Betriebsrenten attraktiver werden. Der Überblick zeigt, welche Neuerungen das Gesetz beinhaltet. |

     

    1. Sozialpartnermodell

    Kernstück des Gesetzes ist das neue Sozialpartnermodell mit der Möglichkeit der reinen Beitragszusage. Arbeitgeber sind danach nur verpflichtet, den Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen (Haftungsbefreiung). Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer sind ausgeschlossen.

     

    Das Sozialpartnermodell wird eingeführt durch Branchen-Tarifverträge. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können allerdings vereinbaren, dass die Tarifverträge auch für sie gelten sollen.