· Fachbeitrag · Betriebliche Altersvorsorge
Das bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl I 17, 3214), das im Wesentlichen am 1.1.18 in Kraft tritt, sollen Betriebsrenten attraktiver werden. Der Überblick zeigt, welche Neuerungen das Gesetz beinhaltet. |
1. Sozialpartnermodell
Kernstück des Gesetzes ist das neue Sozialpartnermodell mit der Möglichkeit der reinen Beitragszusage. Arbeitgeber sind danach nur verpflichtet, den Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen (Haftungsbefreiung). Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer sind ausgeschlossen.
Das Sozialpartnermodell wird eingeführt durch Branchen-Tarifverträge. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können allerdings vereinbaren, dass die Tarifverträge auch für sie gelten sollen.
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