· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Mehrere Niederlassungen: So optimieren Sie den Kostenabzug für Fahrten zur ersten Betriebsstätte
von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Und auch bei der Einkommensteuer gehört der Betriebs-Pkw zu den Dauerbrennern bei der Frage, wie der Kostenabzug optimiert werden kann. Der Beitrag zeigt, dass es durch die neue Definition der ersten Betriebsstätte und die BFH-Rechtsprechung Gestaltungsmöglichkeiten gibt. |
1. Vorbemerkungen
Bis zur Reisekostenreform konnte ein Unternehmer mehrere regelmäßige Betriebsstätten haben. Jeder Standort zählte und jede Fahrt von zu Hause dorthin war im Kostenabzug beschränkt. Seit 2014 kann jeder Unternehmer maximal eine regelmäßige bzw. erste Betriebsstätte haben. Jede Fahrt zwischen der Wohnung und dieser ersten Betriebsstätte fällt unter die Entfernungspauschale.
Übt der Steuerpflichtige seine betriebliche Tätigkeit an mehreren Betriebsstätten aus, ist die erste Betriebsstätte anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Nach § 9 Abs. 4 S. 4 EStG und einem Schreiben des BMF (23.12.14, IV C 6 - S 2145/10/10005:001) ist erste Betriebsstätte die, an der der Steuerpflichtige typischerweise tätig wird
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