01.02.2023 · Nachricht · Betriebsausgaben
Neue Anforderungen für den Abzug von Bewirtungsaufwendungen
| Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das BMF (30.6.21, IV C 6 - S 2145/19/10003 :003, Abruf-Nr. 223336 ) bereits 2021 angepasst. Das BMF gewährte aber eine Übergangsregelung, die Ende 2022 auslief. |
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