03.12.2018 · Nachricht · Betriebsausgaben
Neues BMF-Schreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
| Der BFH (14.3.18, X R 17/16; MBP 18, 159) hat jüngst entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen auf den periodenübergreifenden Entnahmeüberschuss beschränkt ist. Darauf hat das BMF jetzt reagiert und ein aktualisiertes Schreiben zu § 4 Abs. 4a EStG veröffentlicht (BMF 2.11.18, IV C 6 - S 2144/07/10001:007, Abruf-Nr. 205341 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig