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  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Vorweggenommene Erbfolge: Notarkosten bei Betriebsübertragung abzugsfähig?

    | Ein neues Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebs an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind (anhängig beim BFH unter Az. IV R 44/12). |

     

    Die Finanzverwaltung berücksichtigt die Notar- und Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge nicht, da die Betriebsübergabe ihrer Ansicht nach ein rein privater Vorgang ist. Nach Ansicht des BdSt sollen diese Kosten bei Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsanteils demgegenüber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

     

    Im vorliegenden Fall hatte der Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung erkannte das FA nicht als Betriebsausgaben an - übrigens zu Recht wie das FG Nürnberg (17.3.11, 4 K 582/2009) befand. Da das Verfahren nunmehr vor dem BFH anhängig ist, können entsprechende Sachverhalte somit offengehalten werden.

     

    Quelle: Bund der Steuerzahler, PM vom 22.2.13

    Quelle: ID 38315960