19.02.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben/Werbungskosten
Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung?
| Ein schwarzer Anzug, schwarze Blusen und schwarze Schuhe, die sich in keiner Weise von dem unterscheiden, was weite Teile der Bevölkerung als festliche Kleidung zu besonderen Anlässen tragen, sind keine typische Berufskleidung. Ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist somit ausgeschlossen (FG Berlin-Brandenburg 29.8.18, 3 K 3278/15, Abruf-Nr. 205506 ). |
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