04.12.2023 · Nachricht · Bilanzierung
Anforderungen an die passive Rechnungsabgrenzung bei zeitraumbezogenen Leistungen
| Der BFH (26.7.23, IV R 22/20, Abruf-Nr. 237556 ) hat sich jüngst mit den Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (RAP) bei zeitraumbezogenen Leistungen befasst. |
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