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  • · Nachricht · Bilanzierung

    Bundestag verabschiedet Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

    | Der Bundestag hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) am 18.6.15 beschlossen. Die Regelungen des BilRUG sollen erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden sein, die nach dem 31.12.15 beginnen. Allerdings besteht ein Wahlrecht, wonach die angehobenen Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften einschließlich der erweiterten Definition der Umsatzerlöse bereits für das nach dem 31.12.13 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden können. Es ist davon auszugehen, dass das BilRUG am 10.7.15 den Bundesrat passieren wird. |

     

    Darüber hinaus hat der Bundestag eine Entschließung verabschiedet. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB angepasst werden müssen. Gegebenenfalls soll die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ des § 253 Abs. 2 HGB vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.

     

    Quelle: Bundestagsbeschlüsse am 18. und 19. Juni unter www.bundestag.de.

    Quelle: ID 43479815