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  • · Nachricht · Bilanzierung

    DStV gegen Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen

    | Der Entwurf der EU-Kommission für eine neue europäische Bilanzierungsrichtlinie wird derzeit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments diskutiert. Einer der Änderungsanträge aus den Reihen des Parlaments sieht die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen vor. Klaus Heiner Lehne, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, erläuterte in der Sitzung vom 10.7.12, dass man nach seiner Meinung ernsthaft über dieses Thema nachdenken müsse, da nicht jedes mittelgroße Unternehmen einen geprüften Abschluss bräuchte. |

     

    Bereits im Vorfeld der Sitzung hat sich der DStV an die Parlamentarier gewandt und Argumente vorgebracht, welche für den Erhalt der Prüfungspflicht mittelgroßer Unternehmen sprechen. So verkennt der Vorschlag den Wert der Abschlussprüfung und ihre Informations- und Beglaubigungsfunktion. Für die Aufsichtsorgane und die Anteilseigner ist es wichtig, dass sie ihre Entscheidungen, z.B. über Gewinnausschüttungen, Entlastung der Geschäftsführungsorgane und die Jahresabschlussfeststellung auf Basis geprüfter Jahresabschlüsse treffen. Gleiches gilt für Kreditgeber und große Auftraggeber, denen Jahresabschlüsse häufig freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Auch für die Offenlegung gilt, je größer und wirtschaftlich bedeutend eine Gesellschaft ist, desto wichtiger ist es, dass die publizierten Zahlen von einer unabhängigen Instanz geprüft sind und ihre Richtigkeit bestätigt wird.

     

    Das EU-Parlament wird über die Änderungen im September abstimmen. Der DStV wird bis dahin weiter im Kontakt mit den Parlamentariern stehen und gemeinsam mit der EFAA (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs) Argumente vorbringen.

     

    Hinweis | Eine weitere Forderung des DStV, in der Bilanzierungsrichtlinie das Format XBRL nicht als verbindlichen Standard festzuschreiben, um die Richtlinie flexibel für künftige technische Entwicklungen zu halten, stieß bereits jetzt bei den Parlamentariern auf deutliche Zustimmung.

     

    BFH, Mitteilung vom 12.7.12

     

     

     

     

    Quelle: ID 34607140