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  • 03.11.2014 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Keine Rückstellung für freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses

    | Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist (BFH 5.6.14, IV R 26/11, Abruf-Nr. 142628 ). |