12.07.2017 · Fachbeitrag · Broschüren
Flexirentengesetz: Neue Hinzuverdienstgrenzen seit 1.7.17
| Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf seit dem 1.7.17 bis zu 6.300 EUR jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bisher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 450 EUR monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 EUR hinausgeht, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Diese Änderungen basieren auf dem sogenannten Flexirentengesetz vom 8.12.16 (BGBl I 16, 2838). |
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