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  • 28.08.2018 · Fachbeitrag · Buchführung

    Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht

    | Mit Wirkung ab dem 29.12.16 wurde der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht gesetzlich festgeschrieben. In dem nun neu gefassten AEAO zu § 146 AO geht das BMF (19.6.18, IV A 4 - S 0316/13/10005 :053, Abruf-Nr. 201924 ) insbesondere auf die Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahmen ein. |