17.01.2018 · Fachbeitrag · Buchführung
BMF stuft die Erfassung von EC-Kartenumsätzen im Kassenbuch als formellen Mangel ein
| Dass die Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch erfolgt und die EC-Zahlungen quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen werden, ist gängige Praxis. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht. Diese Handhabung akzeptiert das BMF jedoch nicht, worauf der DStV („Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen!“, Stand: 7.12.17, Abruf-Nr. 198273 ) jüngst hingewiesen hat. |
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