· Nachricht · Buchführung
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2018 veröffentlicht
| Die Finanzverwaltung ( BMF 13.12.17, IV A 4 - S 1547/13/10001-05 ) hat die für 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. |
Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit (Wahlrecht), Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung vieler Einzelentnahmen.
Beachten Sie | Da diese Regelung der Vereinfachung dienen soll, sind Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten nicht zulässig. Selbst Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine abweichende Handhabung.
Quelle: ID 45076554