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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 27.1.21 wirksam
| Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 22.1.21 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 27.1.21 in Kraft und ist bis zum 14.3.21 gültig. |
Die Verordnung enthält zwei Kernaspekte:
- § 2: Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb
- § 3: Mund-Nasen-Schutz
Die Verordnung im Volltext finden Sie hier.
Quelle: ID 47092881