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  • 04.07.2019 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Einrichtungsgegenstände weiter voll abzugsfähig

    | Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten seit 2014 nur noch bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehbar. Zu diesen Unterkunftskosten zählte das BMF (24.10.14, IV C 5 - S 2353/14/10002, Rz. 104) bis dato auch die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Dieser profiskalischen Sichtweise hat der BFH (4.4.19, VI R 18/17, Abruf-Nr. 209256 ; PM Nr. 35 vom 6.6.19) aber nun eine Absage erteilt. |