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  • 01.02.2017 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Zweithaushalt darf nicht zum Lebensmittelpunkt werden

    | Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am Ort der beruflichen Tätigkeit wohnt. Das FG München (23.9.16, 1 K 1125/13, Abruf-Nr. 190948 ) geht davon aus, dass bei einer Familie mit Kindern der Lebensmittelpunkt dort ist, wo sich die Familie überwiegend gemeinsam aufhält. Ist dies der Beschäftigungsort, scheidet eine doppelte Haushaltsführung aus. |