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  • 18.02.2021 · Nachricht · Einkommensteuer

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufwendungen vor dem Erwerb fallen nicht darunter

    | Im Zuge der Jahressteuergesetze (JStG) werden bekanntlich für den Fiskus unliebsame Entscheidungen „korrigiert“. Aktuell wurde befürchtet, dass im JStG 2020 (BGBl I 20, 3096) ein Beschluss des BFH (28.4.20, IX B 121/19, Abruf-Nr. 216741 ) ausgehebelt wird, wonach Aufwendungen, die vor dem Erwerb einer Immobile getätigt werden, nicht in die Prüfung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen. Doch das ist nicht passiert. |