· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Auktionen bei eBay als gewerbliche Einkünfte
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Allerdings hat das FG Hessen (19.7.18, 2 K 1835/16, Abruf-Nr. 208698 ) in seinem Fall pauschale Betriebsausgaben i. H. von 60 % anerkannt. |
1. Sachverhalt
Eine Sammlerin hatte beim Stöbern bei Haushaltsauflösungen kostengünstig Gegenstände eingekauft und diese auf eBay versteigert. Die Artikel waren mit dem Mindestgebot von 1 EUR versehen. Nach den Erkenntnissen der Steuerfahndung kamen so erhebliche Umsätze zustande: nämlich in fünf Jahren bei insgesamt 3.076 Auktionen rund 380.000 EUR. Um diese Tätigkeiten durchzuführen, hatte die Händlerin vier eBay-Accounts und zwei Girokonten eingerichtet. Vor dem FG Hessen ging es jetzt darum, ob die Tätigkeit gewerblich ist und in welcher Höhe den Einnahmen Betriebsausgaben gegenüberstehen.
2. Entscheidung
Bei der Abgrenzung, ob ein eBay-Verkäufer privat oder gewerblich tätig ist, ist unter Berücksichtigung und Abwägung der einzelnen Umstände auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist. Hierbei haben die Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung.
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