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  • 02.05.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Außergewöhnliche Belastungen: Angemessene Kosten bei behinderungsbedingtem Umbau

    | Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies gilt auch für eine dadurch ausgelöste Mieterhöhung. Aber: Ein Abzug ist nur zulässig, soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (FG München 27.10.22, 10 K 3292/18). |