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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Betriebliche Gebäude auf Ehegattengrundstücken: BMF fordert Steuervorteile gewinnwirksam zurück

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Betriebsgebäuden auf im Miteigentum von Ehegatten stehenden Grundstücken im vergangenen Jahr geändert ( BFH 9.3.16, X R 46/14 ). Nun hat die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert und eine Übergangslösung kreiert. Danach sollen in der Vergangenheit erzielte Steuervorteile in der ersten noch offenen Steuerfestsetzung gewinnwirksam rückgängig gemacht werden. Einziges Zugeständnis: Eine Gewinnverteilung auf fünf Jahre (BMF 16.12.16, IV C 6 - S 2134/15/10003, Abruf-Nr. 191226 ). |

    1. Sachverhalt der BFH-Entscheidung

    Unternehmer V errichtete mehrere Betriebsgebäude auf Grundstücken, die zur Hälfte auch seiner Ehefrau (E) gehörten. Für die ausschließlich von ihm getragenen Herstellungskosten nahm er AfA vor. Jahre später übertrug er sein Einzelunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf seinen Sohn S. Auch die betrieblich genutzten Grundstücke erhielt der Sohn unentgeltlich.

     

    Für die im Eigentum des V stehenden Grundstücksteile führte S die Buchwerte fort (§ 6 Abs. 3 EStG). Die der E gehörenden Grundstücksteile legte S mit den Teilwerten in sein Betriebsvermögen ein und schrieb auf dieser Basis die Gebäudeteile ab. Diese Handhabung war umstritten: Da der Teilwert nämlich erheblich höher war als der Restbuchwert, konnte S erneut hohe Abschreibungen auf die von V schon nahezu abgeschriebenen Gebäudeteile vornehmen.