· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Der erste Firmenwagen: Besteuerung und Gestaltungsmodelle im Überblick (Teil 2)
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Beim ersten Firmenwagen ist die Freude oft groß. Doch es stellen sich auch viele steuerliche Fragen, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen darf. Wichtige Fragen zur Besteuerung und zur Reduzierung des geldwerten Vorteils wurden bereits im 1. Teil des Beitrags ( MBP 24, 67 ff.) thematisiert. Im 2. Teil wird gezeigt, wie sich Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen steuermindernd auswirken. |
1. Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
Es kommt immer wieder vor, dass der Traum vom „Wunsch-Firmenwagen“ mit den Preisvorstellungen des Arbeitgebers kollidiert. Eine Lösung dieses Dilemmas kann sein, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine einmalige oder als Monatspauschale ausgelegte Zuzahlung für die Anschaffung des Wunschwagens leistet. Sofern dem Arbeitgeber die laufenden Fahrzeug-kosten zu hoch sind, vor allem bei umfangreicher Privatnutzung, wird oft vereinbart, dass der Arbeitnehmer eine in Anlehnung an die Privatnutzung ermittelte (Kilometer-)Pauschale zahlen muss oder einzelne Fahrzeugkosten komplett zu übernehmen hat.
Egal in welcher Form Zuzahlungen und Nutzungsentgelte an den Arbeitgeber zu leisten sind, eines haben sie alle gemeinsam: Sie mindern den Nutzungswert und damit den steuer- und beitragspflichtigen Sachbezug (BFH 30.11.16, VI R 49/14 und VI R 2/15). Der Grund: Der Arbeitnehmer wird in Höhe des Nutzungsentgelts durch die Firmenwagenüberlassung nicht bereichert, sodass in diesem Umfang die Voraussetzungen für Arbeitslohn nicht vorliegen.
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