Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.04.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Elterngeld kann außergewöhnliche Belastung mindern

    | Unterhaltsleistungen sind bis zu 8.652 EUR als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG). Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers mindern den Höchstbetrag jedoch um den Betrag, um den die Einkünfte und Bezüge 624 EUR im Kalenderjahr übersteigen. Zu solchen eigenen Einkünften gehört auch das gesamte Elterngeld, das die unterstützte Person bezieht – also auch der Sockelbetrag i. H. von 300 EUR monatlich (FG Münster 26.11.15, 3 K 3546/14 E; FG Sachsen 21.10.15, 2 K 1175/15). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents