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Firmenwagen vom Arbeitgeber mit Eigenanteil: Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten
| Bei der Nutzung eines Firmenwagens für wöchentliche Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung unterbleibt sowohl der Ansatz eines geldwerten Vorteils als auch der Werbungskostenabzug. Ein Abzugsverbot soll nach Ansicht des FG Niedersachsen (8.7.20, 9 K 78/19) auch gelten, wenn dem Arbeitnehmer für die Firmenwagenüberlassung Kosten entstehen (im Streitfall: pauschale monatliche Zuzahlung zzgl. einer kilometerabhängigen Tankkostenzuzahlung). Da die Revision anhängig ist (VI R 35/20), muss nun der BFH entscheiden. |
Quelle: ID 46860000